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Bernd Haider, 86949 Windach, haider@radonmaster.de

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Wortlaut des Strafurteils gegen Werner Mazurek wegen
erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge

Es ist der Wunsch des zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Werner Mazurek, sein Strafurteil der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen. Das schließt auch die ihn belastenden Aussagen des Zeugen K.P. ein. Weil das Urteil des
Landgerichts Augsburg einige offensichtliche Widersprüche in sich selbst, zu technischen und naturwissenschaftlichen
Grundlagen sowie zu Ermittlungsergebnissen der Polizei enthält, soll das aber nicht ohne Kommentare erfolgen.
Die Aufbereitung und Anonymisierung der Dokumente erfolgte durch einen losen Zusammenschluss einiger Interessenten
am Fall Ursula Herrmann. Auf Nachfrage sieht Rechtsanwalt Walter Rubach, Werner Mazureks Verteidiger, keinen Grund,
der einer Veröffentlichung entgegensteht.

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Strafurteil gegen Werner Mazurek (pdf-Datei)
In dieser 310 Seiten umfassenden Kopie des Strafurteils wurden sämtliche Namen bis auf den des verurteilten Werner
Mazurek unkenntlich gemacht. Ich bitte um Nachricht, falls wir dabei den einen oder anderen Namen übersehen haben.

Polizeiliche Vernehmungen des K.P. (pdf-Datei)
K.P. schilderte, dass er im Auftrag Werner Mazureks im Wald ein Loch geraben hätte, in das die Holzkiste gesetzt wurde,
in der Ursula Herrmann gefangen gehalten wurde. Das Strafurteil gegen Mazurek basiert großteils auf K.P.s Aussagen,
die im Urteil einen breiten Raum einnehmen (dort ab S. 114). Ich stelle K.P.s Aussagen zur Verfügung, damit sich Leser
des Urteils ein Bild davon machen können, in welchem Umfang das Strafgericht sich diesen Aussagen anschließt.


Widersprüche, die das Strafurteil betreffen
Es gibt zahlreiche logisch-technisch orientierte Fakten, die dem Urteilstext widersprechen. Das sind Widersprüche
innerhalb des Urteils selbst, zu grundlegenden technischen und naturwissenschaftlichen Erkenntnissen oder zu bekannten
Ermittlungsergebnissen. Bislang wurden es immer mehr, je ausführlicher man sich mit dem Urteil beschäftigt hat.
Es lohnt sich also für Sie, hier öfter einmal vorbeizuschauen.

Ablauf der Entführung (pdf-Datei)
Das Gericht hat auf ziemlich weltfremde Weise Zeitpunkte und Zeitspannen angenommen, die einer objektiven Prüfung
nicht standhalten. Dazu gehört insbesondere die Behauptung, der Angeklagte hätte ab Anfang Juni ausspioniert,
dass Ursula Herrmann regelmäßig dienstags zum Turnen geradelt ist.

Übereinstimmung der Klebebänder (pdf-Datei)
Im Transistorradio in der Gefängniskiste und an dem im Wald gefundenen Signaldrahtdraht wurden kurze, gelbe
Klebebänder aus Polyvinychlorid (PVC) entdeckt. Das Gericht bezieht sich auf ein Gutachten, entsprechend dem die
Klebebänder nicht unterscheidbar seien. Daraus schließt es, dass der Angeklagte sowohl das Radio modifiziert als auch
den Signaldraht verlegt habe. Das Gutachten sagt jedoch nicht aus, dass die beiden Klebebänder einen gemeinsamen
Ursprung hätten. Es besagt lediglich, dass ein gemeinsamer Ursprung nicht ausgeschlossen werden könne.

Falsch kalkulierte Gras-Einsaat (pdf-Datei)
Zur mehrfachen Bestätigung des Vergrabungs-Termins der Gefängnis-Kiste wurde versucht, Angaben über das
Graswachstum, der Veränderung des Moosrasens unter dem Erdaushub und K.P.s Spatenfahrten in Übereinstimmung
zu bringen. Das führt jedoch zu einem Widerspruch.

Antenne des Transistorradios (pdf-Datei)
Laut Urteil wurde die Stabantenne des Transistorradios ausgebaut und durch eine braune Zwillingslitze (NYZ) ersetzt,
die im Radio angeblich fachmännisch angelötet war und bis zur Erdoberfläche reichte. Real brauchte der Täter nicht
die suggerierte Fertigkeit des Lötens, weil die Verlängerung lediglich durch eine blanke Würgeverbindung erfolgte.

Arbeiten im Loch (pdf-Datei)
Hier geht es um K.P.s Beschreibung, wie er das Loch für die Gefängniskiste gegraben haben will. Das Gericht
hat diese abenteuerliche Schilderung für bare Münze genommen.

Größenverhältnisse Loch und Kiste (pdf-Datei)
Die Angabe K.P.s über die Tiefe des von ihm angeblich gegrabenen Lochs ist unverbindlich und bedeutungslos.
Sie erlangt ihre zweifelhafte Bedeutung erst, weil das Urteil auch darin Werner Mazureks Schuld bestätigt sieht.
Die im Download zitierte Pressemitteilung ist seit längerer Zeit zugänglich.

Farbe der Abdeckhaube (pdf-Datei)
K.P. erklärt, dass er eine "naturfarbenen Spanplatte" als Deckel der Gefängniskiste gesehen hätte. Auch die
Kammer erkannte daraufhin auf Fotos eine helle Pressspanplatte. In Wirklichkeit war es eine weiß beschichtete und
zusätzlich silberfarben lackierte Platte, die auch Richter unmöglich als Pressspanplatte erkennen können.

Das Bayern3 Signal bestand nie aus reinen Sinustönen (pdf-Datei)
Es ist der Gutachterin vorbehaltslos zuzutrauen, dass sie reine Sinustöne kennt. Auch zeigt sie in ihren Gutachten,
dass die Bayern3-Kennung nicht aus reinen Sinustönen besteht. Jetzt fragt man sich, woher wohl die Kammer weiß,
dass es sich doch um reine Sinustöne handelt. Fachbegriffe LKA-Gutachten

Tasten Record-Play des TK 248 (pdf-Datei)
In einer Spaßaktion hat Werner Mazurek einen Schüler Mitte der 1970er Jahre an der Nase herum geführt. Der Schüler
erinnert sich 30 Jahre später an ein Tonbandgerät dass Mazurek dafür verwendet hatte. Aufgrund der angeblich
wiedererkannten Anordnung der Bedienungstasten Record und Play schließt das Gericht, dass Mazurek in den 1970er
Jahren bereits ein Grundig TK 248 besaß. Dem Gericht ist dabei entgangen, dass das TK 248 keine derartige
Tastenanordnung besitzt und das Vorkommnis eigentlich belegt, dass ein anderes Gerät war.

Eine missglückte Kistenbelüftung ist kein Schnorchel (pdf-Datei)
Mit einem ironischen Seitenhieb stellt das Gericht fest, dass sich einem Mitglied der Wasserwacht aufdrängen müsse,
dass ein zu langer Schnorchel zum Ersticken führt. Auch wenn die Richter keine Wasserwachtler waren, hätten sie erkennen
dürfen, dass an der Gefängniskiste kein Schnorchel verbaut war.



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